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Einreiseinformationen
 

Wichtige Information!
Nach Inkrafttreten des Ausländergesetzes wie auch der Verordnung über Reisedokumente für Ausländer, Visen sowie der Maßnahmen Ausländern gegenüber wurden zum Zwecke des Schutzes von Minderjährigen (bis 18 Jahre) besondere Bedingungen vorgeschrieben, die minderjährige Ausländer bei der Einreise, der Ausreise sowie dem Transit über das Territorium der Republik Kroatien erfüllen müssen.

Bitte lesen Sie weiter: Einreise miderjähriger Ausländer in die Republik Kroatien


Reisedokumente für Schweizerbürger:
Gültiger Reisepass oder gültige Identitätskarte

Geld:
Kuna (1 Kuna = 100 Lipa). Im Gebrauch sind Münzen von 1, 2, 5, 10, 20, 50 Lipa und 1, 2, 5 und 25 Kuna sowie Geldscheine von 5, 10, 20, 50, 100, 200, 500, 1000 Kuna. Devisen werden in Banken, Wechselstuben, auf Postämtern sowie in den meisten Reisebüros, Hotels und auf Campingplätzen gewechselt, wä. Die Banken sind von 7 bis 19 Uhr geöffnet, samstags bis 13 Uhr. Diensthabende Banken in grösseren Städten sind auch sonntags geöffnet.

Kreditkarten:
In den meisten Hotels, Restaurants und Geschäften kann man mit Kreditkarte bezahlen
(American Express, Diners Club, Eurocard/Mastercard, Visa).

Strom:
Spannung des städtischen Stromnetzes - 220 V, Frequenz 50 HZ

Wasser:
Aus den Wasserhähnen ist in allen Teilen Kroatiens trinkbar.

Ländervorwahl:
für Kroatien +385

Zeitzone:
GMT+1 Stunde

Reisedokumente:
G ültige Reisedokumente oder ein anderes zwischenstaatlich anerkanntes Dokument.
Aufenthalt in der Republik Kroatien bis drei Monate.

Für weitere Informationen:
Diplomatische Vertretungen der Republik Kroatien im Ausland oder das Außenministerium der Republik Kroatien.

Zollbestimmungen:
Die Zollbestimmungen der Republik Kroatien wurden mit den Standards der Länder der Europäischen Union in Einklang gebracht. Fremdwährung kann im Wert von 3.000 Euro und einheimische Währung bis 15.000 Kuna frei ein- und ausgeführt werden. Wertvollere professionelle und technische Ausrüstung ist an der Grenze zu deklarieren. Hunde und Katzen in Begleitung ihrer Besitzer müssen eine international geltende tierärztliche Bestätigung haben, dass seit der Tollwutimpfung mindestens 15 Tage, aber nicht mehr als sechs Monate vergangen sind. Mehrwertsteuer für gekaufte Ware in Höhe von mehr als 500 Kuna wird ausländischen Staatsbürgern bei Vorlage des bei der Ausreise an der Grenze bestätigten "Tax cheque" zurückerstattet.

Mehrwertsteuerrückerstattung für Ausländer (PDV):
für in Kroatien gekaufte Ware (mit Ausnahme von Treibstoffen) kann die Mehrwertsteuer rückerstattet werden, falls die einzelne Rechnung höher als 500,00 Kuna ist. Beim Kauf sollten Sie das PDV-P Formular verlangen, das vom Verkäufer ausgefüllt und verifiziert werden muss. Bei der Ausreise müssen die Rechnungen vom Zollamt beglaubigt werden. Die Mehrwertsteuer kann innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach dem Kauf rückerstattet werden; und zwar entweder persönlich beim Verkäufer, bei dem die Ware gekauft wurde (die Erstattung findet sofort statt) oder über die Post an die Adresse des Verkäufers unter Angabe der Kontonummer, auf die der Betrag eingezahlt werden soll. (Die Erstattung erfolgt innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags.)

Medizinischer Notdienst:
Krankenhäuser und Kliniken gibt es in den größeren Städten, Ambulanzen und Apotheken in allen Orten. Ausländische Touristen zahlen keine Arztkosten, wenn zwischen Kroatien und dem Land, aus dem sie stammen, ein Gesundheitsschutzabkommen unterzeichnet wurde. Die Kosten der ärztlichen Behandlung für Personen, die aus den Ländern kommen, mit denen kein solches Abkommen besteht, müssen direkt vom Patienten entsprechend einer Preisliste übernomen werden. Krankenhäuser und Kliniken findet man in allen größeren Städten, Ambulanzen und Apotheken in allen kleineren Orten. Für Patienten, die sich in Lebensgefahr befinden, gibt es die Transportmöglichkeit mit dem Rettungshubschrauber und dem Gleitboot. Kroatien verfügt über ein Netz von Tierarztkliniken und praxen.

Feiertage und arbeitsfreie Tage 2006.:

1. Januar - Neujahr
6. Januar - Hl. Drei Könige
11. und 12. April - Ostersonntag und Ostermontag
1. Mai - Maifeiertag
10. Juni Fronleichnam
22. Juni - Tag des Antifaschismus
25. Juni - Staatsfeiertag
5. August - Tag des Sieges und der Dankbarkeit
15. August - Mariä Himmelfahrt
8. Oktober - Tag der Unabhängigkeit
1. November - Allerheiligen
25. und 26. Dezember
1. und 2. Weihnachtstag.

Öffnungszeiten:
Die Geschäfte sind von 8 bis 20 Uhr durchgehend geöffnet, samstags von 8 bis 14 oder 15 Uhr; eine kleinere Anzahl von Geschäften ist von 8 bis 12 Uhr und von 16 bis 20 Uhr geöffnet; viele Geschäfte sind bis 22 Uhr und auch sonntags geöffnet, vor allem im Sommer. In größeren Städten gibt es Geschäfte, die rund um die Uhr geöffnet sind. Betriebe und der öffentliche Dienst arbeiten überwiegend von Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr.

Post und Telekommunikation:
Die Postämter sind von 7 bis 19 Uhr geöffnet, samstags bis 13 Uhr; diensthabende
Postämter in größeren Städten und Turistikzentren sind im Sommer bis 22 Uhr geöffnet.
Briefmarken werden in Postämtern und an Zeitungsständen verkauft.
In Telefonzellen werden ausschließlich Telefonkarten verwendet, die in Postämtern,
an Zeitungsständen, in Hotels u.ä. gekauft werden können.

Umweltschutz:
Der Schutz der biologischen Verschiedenartigkeit entspricht den geltenden EU-Vorschriften. Das Wasser der kroatischen Adria ist gemäß den EU-Kriterien von sehr hoher Qualität und zum Baden geeignet. Im Unglücksfall oder bei Verschmutzung des Meeres bitten wir, die Nationale Zentrale des Such- und Seenotrettungsdienstes, Tel.-Nr. 9155 (kostenfrei) anzurufen; diese ist dem Netz gleichartiger internationaler Institutionen angeschlossen. Für den Fall einer außerordentlichen Umweltverschmutzung auf dem Festland ist das Staatliche Benachrichtigungszentrum zu informieren

Brandschutz:
Prüfen Sie, ob Sie alles unternommen haben, einen Brand zu vermeiden!
Werfen Sie in Ihrer Umgebung keine brennenden oder brennbaren Gegenstände weg!
Wenn Sie ein Feuer bemerken, benachrichtigen Sie bitte die anderen Personen
in Ihrer Umgebung; rufen Sie sofort die Tel.-Nr. - 93 an und melden den Brand;
versuchen Sie, das Feuer bis zum Eintreffen der Feuerwehr zu löschen,
aber so, dass weder Sie noch andere gefährdet werden!
Beachten Sie bitte die Schilder für das Verbot des Feueranzündens!
Achten Sie bitte darauf, dass Ihr geparktes Auto nicht die Einfahrten und
Zugänge für die Feuerwehr versperrt.

Wichtige Telefonnummern:
Internationale Rufnummer für Kroatien: 385
Erste Hilfe: 94
Feuerwehr: 93
Polizei: 92
Pannenhilfe: 987
(wenn Sie aus dem Ausland oder mit dem Handy anrufen, wählen Sie: +385 1 987)
Allgemeine Informationen 981
Informationen über örtliche und außerörtliche Telefonnummern: 988
Informationen über internationale Telefonnummern: 902
Wettervorhersage und Straßenzustandsbericht: 060 520 520

Kroatische engel :
Diesen Informationsdienst gibt es vom 1. April bis zum 31. Oktober in kroatischer,
englischer, deutscher und italienischer Sprache

Fremdsprachige Rundfunknachrichten in der Tourismus Saison:
Im Zweiten Programm des Kroatischen Rundfunks wird es neben den regelmäßigen Nachrichten Verkehrsberichte vom Kroatischen Auto Klub HAK in englischer, deutscher und italienischer Sprache geben, sowie mehrmals täglich Informationen für Nautiker. Zu jeder vollen Stunde werden ebenfalls vom Zweiten Programm des Kroatischen Rundfunks abwechselnd Nachrichten und Verkehrsberichte direkt aus folgenden Studios gesendet: Drittes Programm des Bayerischen Rundfunks, Drittes Programm des Österreichischen Rundfunks, RAI Uno, Britisches Virgin Radio und Tschechisches Rundfunk. Im Laufe des Tages werden auch Informationen für Nautiker in englischer und kroatischer Sprache gesendet.

 
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